StadtRang.de - Private Krankenversicherung                                                                                                                       


Private Krankenversicherung


Die Private Krankenversicherung PKV ist eine Form der Vorsorge für Krankheitskosten.

Zulassungsvoraussetzungen

In ihr können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt). Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten sind jedoch über die Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert.

Nicht nur für uns Menschen sehr wichtig solch eine Krankenversicherung, es kann auch eine Tierkrankenversicherung für Hund und Katze sehr nützlich sein, um Ihre Haustiere abzusichern.

Beiträge

Die private Krankenversicherung erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung dem individuellen Risiko entsprechende Versicherungsprämien, d.h. geschlechts- und altersabhängig, aber auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Hat der Antragsteller eher leichte Vorerkrankungen (z.B. Übergewicht, erhöhter Blutdruck), dann kommt ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluß in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe abzielt. Hat der Antragsteller eher schwere oder unberechenbare Vorerkrankungen (für die keine genügend große Vergleichsgruppe existiert), dann wird der Antrag auf private Krankenversicherung in der Regel abgelehnt.
Die Prämie beinhaltet weiterhin Beiträge, die vom Versicherer angespart werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Alterungsrückstellungen werden dafür verwandt, die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie älter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Kostensteigerung und der Verschlechterung des Versichertenbestands in der gleichen Tarifgruppe. Derzeit können in Deutschland Alterungsrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer "mitgenommen" werden. Daraus resultiert, dass es effektiv keinen Wettbewerb um Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung gibt, der Versicherer hat also ein Monopol auf den Versicherungsnehmer. Aus dem Monopol auf den Versicherungsnehmer und dem mangelnden Wettbewerb um Bestandskunden folgt, dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer lediglich bei Neukunden möglich ist. Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr günstigen und im Verhältnis zur anderen privaten Krankenversicherungen immer noch günstigen Tarifen angeworben. Grundsätzlich ist der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Günstigkeit solcher Tarife erklärt sich dadurch:
1.Der Tarif wird "frisch aufgelegt", d.h. mit einem Versichertenbestand von 0.
2.Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
3.Wegen der Gesundheit der Versicherten sind die Kosten für das Versicherungsunternehmen und damit auch die Beiträge für die Versicherten sehr günstig.
4.Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beiträgen lässt sich gut für den Tarif werben.
5.Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge.
6.Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif "frisch auf". Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr.
7.Die älter und kränker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.

Seriöse und renommierte Unternehmen verfahren allerdings nicht so. Es ist somit darauf zu achten, dass man ein Unternehmen nebst Tarif wählt, welcher bereits seit Jahrzehnten am Markt ist. In jedem Fall gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen "Standardtarif", der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und in den der Versicherte wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist und seit mindestens 10 Jahren bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Aus diesem Grund ist bereits bei Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches "Tariffeuerwerk" als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein Vorteil aus einem solchen "Tariffeuerwerk" entsteht. Bei Antragstellung sollte man darauf achten, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wieviele Tarife es überhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.
Entsprechend dem versicherungsmathematischen Grundsatz des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur GKV in der PKV jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden. Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung. Man muß beachten, dass in der Privaten Krankenversicherung eine nicht einseitig vom Versicherer änderbare zivilrechtliche Vertragsbindung besteht. In der gesetzlichen Krankenkasse dagegen kann der Gesetzgeber die Leistungen beliebig reduzieren. Beitragserhöhungen finden dann insbesondere durch Leistungsausschlüsse (aktuell: Brille, Praxisgebühr, Ausschluss rezeptfreier Medikamente) statt. Gleichzeitig nimmt der Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse am technischen Fortschritt teil (z.B. technische Hilfsmittel). In der PKV sind technische Neuerungen durch den Vertrag häufig nicht abgedeckt (Verträge laufen teilweise 40 bis 50 Jahre).
Grundsätzlich steigen die Kosten im Gesundheitssystem. Die PKV ist durch Alterungsrückstellungen, gesetzlichen Zuschlag, Standardtarif und Vertragsfreiheit (Selektion großenteils gesunder Versicherter) prinzipiell besser auf den demographischen Wandel vorbereitet als die GKV. Solange jedoch Leistungen im geringerem Maße eingeschränkt werden als bei der gesetzlichen Versicherung, steigen die Beiträge bedingt durch den medizinischen Fortschritt steiler an. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer PKV ist die Beitragsstabilität. Denn sobald eine ernste Erkrankung auftritt, ist ein Wechsel i.d.R. nicht mehr günstig, da man vermutlich durch den neuen Versicherer weitaus höhere Kosten entrichten muss.

Abrechnungswesen

Ambulante Behandlung: Über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt oder durch ein vom Arzt beauftragtes Abrechnungsunternehmen, die er anschließend ebenso wie Rezepte für Medikamente bei seiner Versicherung einreicht und nach Prüfung erstattet bekommt.
Stationäre Behandlung: Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die Klinik in der Regel die Kosten der Unterbringung direkt mit der PKV ab, wenn der Patient dem Krankenhaus eine Versicherungskarte des Krankenversicherungsunternehmens vorlegen kann, aus dem die versicherte Unterbringungsart hervorgeht. Rechnungen der Ärzte werden jedoch wie bei der ambulanten Behandlung erstellt, da es hier kein einheitliches Abrechnungssystem gibt, welches eine Direktabrechnung ermöglichen würde.

Vertragsgestaltung

Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Bei Tarifwerken mit Modultarifen können verschiedene ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife vereinbart werden. Bei so genannten Kompakttarifen sind ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen als feste Versicherungsleistungen vereinbart, welche nicht individuell gestaltet werden können. Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungs-Betrag übersteigen. Ebenso sind Leistungsartbezogene Selbstbeteiligungen (z.B. 10% der Medikamentenkosten oder 15% der Heilmittelkosten) möglich. Für bestimmte Leistungen können auch Obergrenzen vereinbart sein (z.B. Brillen bis max 300€ oder orthopädische Schuhe bis 200€). Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
Wer einmal privat vollversichert ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird, z.B. durch Arbeitslosigkeit, jedoch nur, wenn er noch unter 55 Jahre alt ist bzw. zuvor weniger als 5 Jahre in der PKV war. (SGB V § 6 Abs. 3a)

Leistungen

Auch wenn die Leistungen der PKV je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden i. d. R. einige Maßnahmen erstattet, die von der GKV gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Ausschlaggebend ist immer die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bzw. einer Medikation.
Versicherbar ist (je nach Tarif)

Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
Freie Wahl der Klinik
Behandlung durch den Chefarzt
Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
Kieferorthopädische Behandlungen
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten
Krankenkassenvergleiche

Darüber hinaus werden privat Versicherte z.T. von einer bevorzugten Behandlung profitieren, was zum einen daran liegt, dass Ärzte für ihre Leistungen höhere Sätze berechnen dürfen, zum anderen gelten bei Privatpatienten nicht die Einschränkungen durch Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne die Einnahmen aus der Behandlung von privat Versicherten ist ein wirtschaftlicher Betrieb einer Praxis oftmals kaum möglich.


Günstige Familienversicherung

Unterschiede zwischen PKV und GKV

- Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
- Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
- Gut verdienende Alleinstehende erhalten in der PKV in der Regel günstigere Tarife als in der GKV.
- Da die Einkünfte aus der Behandlung von Privatpatienten entscheidend zur Wirtschaftlichkeit einer Praxis oder einer Klinik beitragen, kommt es vor, dass Privatversicherte beim niedergelassenen Arzt (z.B. separate Sprechstunden für Privatversicherte) und im Krankenhaus (z.B. Einzelbettzimmer) bevorzugt behandelt werden.
- Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z.B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
- Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
- Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d.h. die Politik kann die Leistungen jederzeit beschränken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen).
- Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei.
- Die GKV nimmt ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze gesunken ist.
- PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil sie älter wurden, evtl. inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre Altersrücklage nicht angerechnet erhalten. PKV-Versicherte können auf die Höhe ihres Beitrages durch Anpassung ihrer Leistungsansprüche und die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts Einfluss nehmen.
 


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